Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 . Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die miet-/zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2. Buchung/Buchungsbestätigung

Online-/ Direktbuchungen sind über unsere Homepage und andere Portale oder telefonisch möglich. Anfragen geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder Sie richten eine schriftliche Anfrage an info@staerkdeineferien.de. Ist die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum frei, erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot. Hierbei handelt es sich um ein Angebot und ist noch keine Buchung. Eine Buchung kommt erst mit der Zusage der Buchungsbestätigung zustande und ist mit der Buchungsbestätigung rechtskräftig. Eine Buchung der Ferienwohnungen ist je nach Saison ab 3 / 5 oder 7 Nächten möglich. Kürzere Aufenthalte sind nur nach persönlicher Absprache mit Aufschlag möglich.

3.  Zahlungsbedingungen

Der Gesamtbetrag ist bis spätestens 7 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt. In Ausnahmefällen kann die Rechnung nach Absprache vor Ort in bar oder EC-Karte am Tag der Anreise beglichen werden.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung. Nach Absprache ist EC-Karten Zahlung oder Bargeldzahlung möglich. Die Bezahlung mit Schecks ist nicht möglich.

4. An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort. Kontaktieren Sie uns bitte 1-2 Tage vor Ihrer Anreise telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp über Ihre geplante Anreisezeit. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Andere Anreise bzw. Abreisezeiten sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt und ausgeschalten. Die Endreinigung ist im Preis enthalten. Zusätzliche Reinigungen und gesonderte Aufwendungen durch starke Verunreinigung des Inventars zum Beispiel des Backofens, ist nicht in der Endreinigung enthalten. Hierfür kann nach Bedarf und Dokumentation eine Nachzahlung erhoben werden.

5. Ferienwohnungen

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Eine Änderung der Ausstattung der Ferienwohnung bleib dem Vermieter vorbehalten Die Betten sind bezogen und Handtücher für die gebuchte Personenanzahl vorhanden. Auf Wunsch werden die Handtücher während dem Aufenthalt gewechselt. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter ist berechtigt, die Ferienwohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder zur Schadensminimierung zu betreten.

Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

Ein Zylinderschloss mit 3 Schlüsseln austauschen kostet bis zu 200,00 Euro.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Ebenso das umprogrammieren des Fernsehers. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

6. Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.

7. Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist dies nur nach persönlicher Absprache und einem Aufpreis pro Person möglich. Der Aufpreis ist im Mietpreis geregelt. Ohne vorherige Rücksprache hat der Vermieter das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung vom Ferienhof Stärk einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

8. Reiserücktritt

Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist bis 7 Tage vor Anreise möglich. Bei späterem Rücktritt vom Mietvertrag ist ein Teil des vereinbarten Gesamtpreises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

Kostenlose Stornierung bis 7 Tage vor Anreise,

ab 6 Tage vor Anreise sind 80% des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen.

Bei Nicht-/Spätanreise sind 90% des vereinbarten Gesamtpreises zu bezahlen.

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

9. Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

11. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

11.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall steht nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigte Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Das WLAN darf weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten genutzt werden;
der Nutzer darf keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften müssen beachtet werden;
der Nutzer darf keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN darf nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

12. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 8.00  Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, ist auf dem Ferienhof im Außenbereich auf Ruhe zu achten. In den Ferienwohnungen sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten. Die Fenster 1-2 mal pro Tag für mindestens 5 Minuten komplett zu öffnen (Stoßlüften).

(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnungen ist nicht erlaubt.
Auch unsere Katzen auf dem Ferienhof sind nicht mit in die Ferienwohnungen zu nehmen und dürfen nur im oder vor dem Stall gefüttert werden.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 120,00 Euro berechnet. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt und die Nutzung von Aschenbechern verpflichtend.

(5) Kinderbett und Hochstuhl werden nach Rücksprache kostenfrei zur Verfügung gestellt

(6)  In der Heizsaison möchten wir Sie bitten in den Ferienwohnungen die Fenster nur 5 Minuten komplett zu öffnen und dann wieder zu schließen (Stoßlüften). Gekippte Fenster bei Minustemperaturen und laufender Heizung wird extra berechnet.

(8) Die Nutzung der Freizeitanlagen, Spielplatz, Scheune, Schwimmteich, Trampolin, Fahrzeugen und Spielgeräten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern.

(9) Der Schwimmteich darf von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr nur unter Aufsicht der Eltern genutzt werden. In der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr möchten wir Sie bitten auf die Mittagsruhe Rücksicht zu nehmen.

(10) Der Schwimmteich ist 8,0 m lang, 4,0 m breit ist 1,35 m tief.  Es darf kein Köpler (Kopfsprung) gemacht werden. Das Betreten vom Regenerationsbereich – Pflanzbereich und das werfen von Steinen ist nicht erlaubt. Für Verletzungen wegen unsachgemäßem Verhalten am Schwimmteich sind wir nicht haftbar.

(10.1) Im Winter ist das Betreten der Eisfläche auf dem Schwimmteich verboten. Schäden an der Folie werden bei Nichtbeachtung in Rechnung gestellt. Für Verletzungen wegen Nichtbeachtung und unsachgemäßes Verhalten am Schwimmteich sind wir auch im Winter nicht haftbar.

(11) Das Trampolin ist in der trockenen, schattigen Scheune und darf nur unter Aufsicht der Eltern genutzt werden. Das Trampolin wird ohne Schuhe betreten um Verletzungen vorzubeugen. Ein Salto zu machen ist auf dem Trampolin nicht gestattet und beim Hüpfen ist auf die Deckenhöhe zu achten. Bei unsachgemäßer Nutzung ist kein Rechtsanspruch möglich.

(12) Das Fahren mit dem Pedal-Gokart und anderen Fahrzeugen ist nur im Innenhof, nicht auf der Straße gestattet. Auch im Hof gilt Rücksichtnahme auf andere Feriengäste, Spielzeuge, Bestuhlung und Hauswände.

(13) Die Ponys dürfen aus gesundheitlichen Gründen weder mit Heut, Gras, Karotten oder anderm gefüttert werden.

(14) Die Ponys können vom Zaun aus beobachtet und gestreichelt werden, dies ist für Ihre Kinder und Sie sicherer und die Ponys können sich nach Bedarf zurückziehen.

(15) Reiten bieten wir aus Versicherungsgründen nicht an.

(16) Die Hasen und Hühner dürfen nur nach Rücksprache gefüttert werden. Gerne können Sie und Ihre Kinder beim abendlichen Füttern der Tiere dabei sein. Unsere Hasen und Hühner leben im natürlichen Freigehege und genießen ihre Rückzugsmöglichkeiten. Sie sind deshalb etwas scheu und lassen sich nur vom Zaun aus oder während der Fütterungszeiten streicheln.

Tiere sind kein Spielzeug, die Verantwortung liegt bei den Eltern.

(17) Die Nutzung der Sauna erfolgt nach eigenem gesundheitlichem Ermessen. Die Nutzung ist zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr möglich. Für gesundheitliche Folgen übernehmen wir keine Haftung. Die Sauna ist in 15 Minuten aufgeheizt und ist nach der Nutzung auszuschalten und zu lüften.

(18) Waschmaschine und Trockner stehen für Sie zur kostenfreien Nutzung zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr bereit. Entstandene Schäden an Kleidungsstücken und anderem wird nicht übernommen.

(19) Geräte die für die Arbeit auf dem Hof gebraucht werden wie z.B. Gabeln sind keine Spielgeräte. Das Trampolin steht auf unserem Heuboden und darf nur im vorderen Bereich zum Spielen im Heu genutzt werden. Leitern hochzuklettern oder irgendwo herunterzuspringen ist nicht erlaubt. Eltern haben in diesem Bereich die Aufsichtspflicht.

(19) Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.

(20) Im Innenhof befinden sich Absätze, die nicht mit dem Auto zu befahren sind, da das Auto hier aufsetzt und beschädigt werden kann. Dies ist kein Schadensfall sondern eine Nichtbeachtung und geht zu kosten des Fahrzeughalters. Zu Fuß können die Absätze umgangen werden ohne zu stolpern. Da diese Unebenheit bei Regen wichtig ist, weisen wir extra darauf hin, dass hier keine Haftung übernommen wird.

13. Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15. Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Ravensburg zuständig. Es gelten die Rechte in Deutschland.

 

 

 

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Ferienhof Stärk, Steinhaus 1, 88285 Bodnegg, Tel.: +49 (0) 7520  1308,
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